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Vermietungsbedingungen


1. Es gelten die Preise der bei Anmietung jeweils gültigen Preisliste zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei fester Anmietung und Reservierung von Mietgegenständen, die nicht abgeholt werden, ist die Hälfte des Mietpreises nach der jeweils gültigen Preisliste für den Reservierungszeitraum zu zahlen, es sei denn, der Mietgegenstand konnte anderweitig vermietet werden. Bei verspäteter Rückgabe wird für die Folgetage der doppelte Tagessatz (2/30) für alle Mietgegenstände berechnet. Bei Überschreiten der maximalen Betriebstunden wird je angefangene Stunde die Miete nach der jeweils gültigen Preisliste (Mietzins/max. Betriebsstd.= Mehrstundenpreis) berechnet. Kosten für Kraftstoff und Betankungsservice gehen zu Lasten des Mieters. Erforderliche Endreinigungen der Mietgegenstände werden separat nach Aufwand in Rechnung gestellt. Alle Fahrzeuge sind für die landwirtschaftliche Nutzung Kfz-Steuerbefreit. Bei gewerblicher Nutzung ist die Versteuerung vom Mieter zu veranlassen. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietgegenstände anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden.

2. Abgabe und Rückgabe der Mietgegenstände erfolgen nach Absprache in Wardenburg oder Magdeburg. Eine Mietverlängerung ist nach Absprache möglich aber nicht garantiert.

3. Die Mindestmietdauer beträgt 1 Monat.

4. Alle Mietgegenstände sind im technisch und optisch einwandfreien Zustand zurückzugeben. Mängel und Schäden sind dem Vermieter auch während der Mietzeit unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Bei Ausfall des Mietgegenstandes ist der Vermieter nicht verpflichtet, Ersatz zu stellen, er muss nur für die umgehende Reparatur sorgen. Kosten für eventuelle Schäden am Mietgegenstand, die insbesondere auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind oder Gewaltschäden, gehen zu Lasten des Mieters. Schäden an der Bereifung und Schäden, die auf nicht vom Hersteller zugelassene Kraftstoffe zurückzuführen sind, sind immer vom Mieter zu tragen. Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preise von 100,- € ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet. Fahrzeuge sind vom Vermieter versichert (Vollkasko mit 1.000,- € Selbstbeteiligung; diese muss im Schadenfall vom Mieter getragen und versteuert werden).

5. Voraussetzung für die Nutzung der Fahrzeuge ist immer der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeuges mitzuteilen. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.

6. Weitervermietung an Dritte ist nicht gestattet.

7. Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter im Fall des Leistungsverzuges - bzw. der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung - auf Schadensersatz begrenzt auf den vereinbarten Nettomietzins.

8. Fälligkeit der ersten Miete bei Erstkunden: Vor/bei Abholung. Im Übrigen 8 Tage nach Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt den Mietgegenstand sofort zurückzuverlangen und ohne weitere Mahnung den gesetzlichen Verzugszins zu berechnen.

9. Für die Vertragsabwicklung gilt deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand wird Oldenburg i.O. vereinbart. Weitere Vereinbarungen bestehen nicht; außer bei schriftlicher Bestätigung des Vermieters.

10. Europäische Schlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
http://ec.europa.eu/consumers/odr

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

11. Verbraucherschlichtung nach VSBG
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Internet: www.verbraucher-schlichter.de